Herzlich willkommen!
Terminverschiebung - Kreisschützentag und Kreiskönigschiessen im Oktober
--- KM fällt 2021 aus, Meldungen LM 2021 ---
Info kommt noch vom Kreissportleiter
Corona-Verordnung vom 15.12.2020. Kein Schießbetrieb, auch kein Training mehr (siehe unten)!
--- Die Winterrunde 2020/21 ist abgebrochen! ---
Corona-Update: Rechtsverordnung vom 15.12.2020
Für den Bereich Schießsport haben sich Änderungen ergeben:
Es ist ab sofort nur der Sport im Freien gestattet. Es dürfen nur noch öffentliche und private Sportanlagen bei denen es sich um weitläufige Außenanlagen handelt genutzt werden. Hierzu zählen nicht: offene und teilgedeckte Schießstände. Laut Information des Kultus- und Sozialministeriums fallen einzig Bogenplätze unter die Definition "weitläufige Außenanlage".
Die Nutzung der weitläufigen Außenanlagen ist nur alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes möglich. Es darf keine Nutzung von Umkleiden und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen erfolgen. Sollten Sie Ihre Anlage nicht eingruppieren können, wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre zuständige Behörde.
Vereinssitzungen dürfen nicht stattfinden.
Verordnung des zuständigen Ministeriums Baden-Württemberg
Link : Informationen zu Corona Verordnung Baden-Wuerttemberg
Link: Hinweis des WSV zur Verlagerung der Abstimmung bezüglich der Auflösung der Bezirke
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