Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man
auch die Folgen für im Internet begangene Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu
tragen hat. Einer Haftung entgeht man, so das Landgericht, selbst dann
nicht, wenn man einen
Haftungsausschluss auf seinen Seiten plaziert. Auch deshalb sind Distanzierungen
von fremden Webseiten sinnlos und überflüssig. Ausführliche Erläuterungen finden
sich auf
dieser Seite.